LernFörderung über Bildung und Teilhabe
Nicht immer hat man das Glück "in Lohn und Brot" zu stehen und benötigt eine Unterstützung durch den Staat. Im Bereich "Bildung" hat die Regierung das Bildungspaket (BuT) ins Leben gerufen, mit dessen Hilfe eine Lernförderung für Bedürftige ermöglicht wird. Hier erklären wir, wie eine solche Förderung beantragt werden kann.
Wer kann Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen?
Leistungen aus dem Paket "Bildung und Teilhabe" (BuT) können alle in Deutschland lebenden Menschen beantragen, die schon eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld 2 (ALG II - auch bekannt als "Harz IV")
- Sozialgeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe
- Asylbewerber-Leistungen
Wo wird BuT beantragt?
Familien, die ALG II oder Sozialgeld beziehen, beantragen eine Leistung aus dem Bildungspaket beim zuständigen Jobcenter.
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, können eine Leistung aus dem Bildungspaket bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen (Sozialamt) beantragen.
Wie wird BuT beantragt?
Für die Beantragung einer Leistung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Bestätigung des Lernförderbedarfs durch die Schule --> Formulardownload
- Antrag auf die Leistung (Rückseite des Schulformulars)
- Letztes Zeugnis
- Angebot des Lernfördergebers (z.B. CityCampus)
Für eine zügige Bearbeitung müssen alle Unterlagen zusammen bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der
- Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales
- Internetseite des Bundesministeriums für Familie, dem Familienportal