Kurz und knapp - Was sind Dyskalkulie und Rechenschwäche?

Eine Rechenschwäche oder Dyskalkulie ist eine Teilleistungsschwäche. Teilleistungsschwäche meint, dass ein Kind bei einer durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen Intelligenz beim Rechnen große Probleme hat.

Was sind Rechenschwäche und Dyskalkulie? - etwas ausführlicher

Rechenschwäche / Dyskalkulie / Rechenstörung

Diese Störung beinhaltet eine umschriebene Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine eindeutig unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger dien höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie und Differential- sowie Integralrechnung benötigt werden. Diese Verarbeitungsdefizite und ihre Sekundärfolgen (mangelnde oder übermäßige Leistungshaltung, psychosomatische Symptome, Aggressivität, Angstsympotme, Hyperaktivität, Schulunlust, Schulverweigerung, etc.) hängen zusätzlich vom familiären Umfelde, der Beschulung und individuellen Merkmalen ab, sie "wachsen sich aber keinesfalls aus".

Hat mein Kind eine Rechenschwäche oder Dyskalkulie?

Ob bei einem Kind eine Teilleistunsschwäche vorliegt, kann schlussendlich nur durch eine Diagnose (siehe: "Diagnose einer Teilleistungsschwäche") festgestellt werden, jedoch gibt es Hinweise auf eine mögliche Teilleistungsschwäche hindeuten.

Hier ein Auszug möglicher Anzeichen für den Bereich Rechenschwäche/ Dyskalkulie:

  • bekannte Mengen müssen immer wieder nachgezählt werden und können nicht eingeschätz werden
  • Stellenwerte und Stellenübergänge werden nicht verstanden
  • Rechnen bleibt Abzählen (meist mit Fingern)
  • das Zählen muss immer bei 1 begonnen werden
  • Verrechnen um 1
  • das räumliche und / oder zeitliche Vorstellungsvermögen ist nicht altergemäß
  • Probleme beim Umgang mit Zeit, Geld, Länge, etc
  • grafisch ähnliche Zeichen werden verwechselt (E statt 3 oder 6 statt 9)
  • bei zweistelligen Zahlen werden die Ziffern vertauscht (89 statt 98)
  • die mathematischen Symbole sind nicht begriffen (7+3=4 statt 7=3+4)
  • mathematische Operationen werden verwechselt (7+3=4 statt 7-3=4)
  • bei der Anwendung der richtigen mathematischen Operationen werden systematisch gleiche Fehler gemacht
  • der Transfer auf analoge Aufgaben gelingt nicht (3+4 / 13+4)
  • Textaufgaben können nicht mit einem mathematischen Zusammenhang verknüpft werden
  • offensichtliche Unsinnigkeiten von Lösungen werden nicht bemerkt (von 7 Bonbons haben ich 4 aufgegessen, es bleiben 11 übrig)
  • nur im mathematischen Bereich treten Gedächtnisblockaden und / oder Konzentrationsstörungen auf
  • verstärktes Rechentraining erweist sich als ineffektiv

Sind eine oder mehrere der oben genannten Anzeichen zu erkennen, so besteht jedoch noch immer lediglich der Verdacht auf eine Teilleistungsschwäche! Nur durch eine Diagnose (siehe: "Diagnose einer Teilleistungsschwäche") kann diese endgültig diagnostiziert werden.

Diagnose einer Teilleistungsschwäche

Ob bei einem Kind eine Teilleistunsschwäche vorliegt, kann durch eine entsprechende Testung diagnostiziert werden. CityCampus verfügt über die Kompetenz diese Testungen durchzuführen. Auf Grund gesetzlichen Regelungen im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den Jugendämtern in Ludwigshafen, Frankenthal,dem Rhein-Pfalz-Kreis, Mannheim etc. führen wir keine Testungen durch (Vier-Augen-Prinzip: Wer ein Kind testet, darf das Kind nicht therapieren).

Für eine Testung wenden Sie sich daher bitte an eine der folgenden Einrichtungen:

  • Zuständige Erziehungsberatungsstelle (Ludwigshafen: Telefon 0621/ 504-3056)
  • Caritas: Telefon 0621/ 59802-0
  • St. Annastift; Telefon 0621 /5702-4218
  • Ihren Kinderarzt

Wie kann das Feststellungsverfahren ablaufen?

Grundlage sollte eine mulitaxiale Diagnostik sein, um so andere (z.B. körperliche) Ursachen, die im Zusammenhang mit dem Erlernen der Rechenfertigkeit stehen, ausschließen zu können. Hierbei werden die pädagogische, die psychologische und die medizinische Ebene im Hinblick auf die Rechenfertigkeit überprüft. Dies geschieht z.B. duch

  • durch Testverfahren (z.B. Sehtest, Hörtest)
  • durch Beobachtung
  • durch standadisierte Rechentestungen
  • durch einen standadisierten Intelligenztest
  • durch ein Anamnesegespräch
Für wen bieten wir LernTherapie an?
Unsere Lerntherapeuten arbeiten in allen Bereichen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 
Welche Therapiearten gibt es?
LernTherapie findet aufgrund des sehr individuellen Förderbedarfs bei Teilleistungsschwächen zu Beginn immer im Einzelunterricht statt. Im Bereich Legasthenie können Kinder und Jugendliche in Einzelfällen, nach Empfehlung unserer Therapeuten, in eine Kleingruppe wechseln.
 
Was kann eine Lerntherapie leisten?
  • Erstellung eines individuellen Förderplans
  • Systematische Unterstützung die weit über die Anwendung eines Förderansatzes hinausgeht
  • Umfassender Ansatz psychosozialer Unterstützung
  • Systematische Erfassung der Lernfortschritte
  • Langfriste Absicherung der Lernerfolge
In welcher Häufigkeit sollte eine LernTherapie stattfinden?

In der Regel findet die LernTherapie einmal wöchentlich statt, eine zweimalige Teilnahme je Woche ist möglich. Eine lerntherapeutische Einheit dauert dabei 60 Minuten. Ergänzt wird dies durch Hausaufgaben zur selbständigen Wiederholung und Übung der erarbeiteten Inhalte.

Die regelmäßige Teilnahme ist in der LernTherapie besonders wichtig.

Wie lange dauert eine LernTherapie?
Die Frage nach einem Zeitraum lässt sich nicht pauschal beantworten. Als "Rahmen" geben wir auf Grund unserer fast 15jährigen Erfahrung immer gerne einen Zeitraum zwischen ein bis drei Jahren an.
Was kostet Lerntherapie?

Eine LernTherapie kann jederzeit nach einem intensiven Erstgespräch nach Bedarf privat begonnen werden. Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt oder über das Bildungs- und Teilhabe-Paket ist unter bestimmten Umständen ebenfalls möglich. Auch in diesen Fällen ist CityCampus als therapierende Einrichtung zugelassen. Wir beraten Sie gerne.

Eine lerntherapeutische Einheit kostet  € 78,00. Meist erfolgt die Zahlung in Form einer Monatsumlage in Höhe von  € 260,00. In diesem Betrag sind alle anfallenden Kosten enthalten: Alle Materialien, Schul- und Elterngespräche sowie Folgetestungen und eventuelle Berichte.

Die Kosten für eine lerntherapeutische Förderung sind - im Gegensatz zur LernFörderung - voll von der Steuer absetzbar.

Lerntherapeuten
Alle unsere Lerntherapeuten verfügen über ein abgeschlossenes Studium und einschlägige Weiterbildungen und sind daher hervorragend qualifiziert für den Umgang mit teilleistungsschwachen Schülern.
Das Kleingedruckte
Unsere Verträge haben keine Mindestlaufzeit. Ebenso wenig erheben wir eine Anmeldegebühr oder sonstige Zusatzkosten. Sie zahlen exakt und ausschließlich für die von Ihnen gebuchte Leistung. Die gebuchten Leistungen können innerhalb der Vertragslaufzeit an sich ändernde Bedürfnisse angepasst werden.